Platzregeln für den Golfplatz Celle
Stand 29.05.2010
Markierungen:
Platzausgrenzen weiß (Regel 27)
Wasserhindernisse frontal gelb (Regel 26)
Wasserhindernisse seitlich rot (Regel 26)
ungewöhnlich beschaffener Boden blau (Regel 25.1)
Entfernungsmarkierungen:
200 m rechte und linke Seite Pfahl grün/gelb
150 m rechte und linke Seite Pfahl grün/rot
100 m rechte und linke Seite Pfahl grün/weiß
jeweils zum Grünanfang!!
Fahnenpositionen:
rote Fahne: vorn
gelbe Fahne: in der Mitte
weiße Fahne: hinten
weitere Ausgrenzen:
Die Steilhänge der Bahnen 3, 4, 7, 8 und 9 sind AUS
Hinweis: Das Betreten der Steilhänge ist nicht gestattet! Ein darin liegender
Ball ist verloren! Bei Zuwiderhandlungen droht Platzverweis!
Zur Zeit ist der Wildzaun links der Bahnen 7, 8, 14 und 15 AUS –Grenze.
Neuanpflanzungen:
Hinweis: Innerhalb des Golfplatzes gibt es keine durch Regeln zu schützenden
Bäume.
Blaue Markierungen oder Reste von Bissringen an Bäumen und Sträuchern
haben keine Bedeutung für die Golfregeln.
Die Neuanpflanzung neben dem Herren – Abschlag 1 ist „Boden in Ausbesserung“ und darf nicht betreten werden.
Sonderplatzregeln:
Alle Kahlstellen ( min. 25 cm Durchmesser) auf kurz gemähten Flächen gelten als „ungewöhnlich beschaffener Boden“ (Regel 25). Es muss Erleichterung in Anspruch genommen werden. Die angelegten Wintergrüns sind mit einem blauen Pfahl markiert. Im Umkreis von ca. 4 m muss das Grün geschützt werden. Es muss Erleichterung nach Regel 25 in Anspruch genommen werden! Die Wintergrüns dürfen nicht befahren werden!
Spuren von Arbeitsmaschinen gelten auf dem gesamten Platz als „ Boden in
Ausbesserung.“ ( Regel 25 )
Provisorische Anwendung der Wasserhindernisregel (Regel 26, Anhang 1, Teil A2b)
Ein provisorischer Ball kann ins Spiel gebracht werden, wenn der Ball im Wasserhindernis verloren sein könnte und eine unangemessene Spielverzögerung dabei entstehen würde. Ist er nicht auffindbar, muss klar sein, dass der Ball im Wasserhindernis verloren ist. Wird der ursprüngliche Ball im Wasserhindernis gefunden, darf der Spieler ihn spielen wie er liegt oder den provisorischen als Ball im Spiel nach Regel 26 mit Strafschlag weiterspielen.
Winterregel:
„Besserlegen“ (Offizielle Golfregeln 2008 – 2011 Anhang 1 4.b.)
In der Zeit vom 01. November bis zum 30. April darf ein auf einer kurz gemähten
Fläche im Gelände liegender Ball innerhalb von 20 cm von seiner ursprünglichen
Lage, jedoch nicht näher zum Loch und nicht in einem Hindernis oder auf einem
Grün, bewegt oder nach Aufnehmen und ggf. Reinigen hingelegt werden.
Der Ball darf nur einmal bewegt werden. Er ist damit Ball im Spiel.
Strafe für Verstoß:
Lochspiel Lochverlust
Zählspiel zwei Strafschläge
Unbewegliche Hemmnisse
(Erleichterung nach Regel 24-2.b. möglich) sind:
Alle fest eingebauten Sprengwasserauslässe, Schaltkästen, Bänke, Abfallkörbe,
Wege und die Alu-Platten im Bereich der Entfernungspfosten. (Schutzhütten
sind Bestandteil des Platzes.)
Zusätzlich gilt für Sprengwasserauslässe innerhalb zweier Schlägerlängen
des zu spielenden Grüns, sofern sie die Spiellinie zwischen Ball und Loch behindern und der Ball nicht in einem Hindernis liegt, dass der Spieler straflos Erleichterung wie folgt in Anspruch nehmen kann (Der Ball muss innerhalb zweier Schlägerlängen hinter dem Sprengwasserauslass liegen!):
Der Ball darf aufgenommen, gereinigt und an der nächsten Stelle, (a) nicht näher
zum Loch, (b) frei von der Behinderung und (c) nicht in einem Hindernis oder auf
einem Grün fallengelassen werden.
Unbewegliche Hemmnisse sind ebenfalls mit Kies angefüllte Drainagerinnen.
Bewegliche Hemmnisse:
Im Sinne der Regel 24-1. sind Steine in Bunkern bewegliche Hemmnisse.
Sie dürfen entfernt werden, wenn sie mindestens „Würfelzuckergröße“ haben.
Spielerinnen/Spieler, die auf der Runde die Toilette im Clubhaus aufsuchen müssen, verfallen
keiner Strafe, sofern sie das Spiel nicht unangemessen verzögern. (max. Unterbrechung: 8 min.)
Die Spielleitung
